Reglemente
Reglement Schulordnung
- Wir gehen rücksichtsvoll miteinander um und tragen Sorge zu Material und Umgebung.
- Wir gehen respektvoll mit Natur, Einrichtungen und Spielmaterial um.
- Wir bilden zusammen eine Gemeinschaft.
- Bei Regelverstössen handeln wir einheitlich.
- ALLGEMEINES
- Die Schulpflege, die Schulleitung, die Lehrpersonen, das Hausdienst-Team und die Schüler:innen arbeiten zusammen, um einen geordneten Schulbetrieb sicherzustellen.
- Die Schulpflege, die Schulleitung, die Lehrpersonen, die Schulverwaltungsangestellten und das Hausdienst-Team reagieren auf Fehlverhalten von Schüler:innen. Die Klassenlehrperson soll in jedem Fall informiert werden. Auf den Schulhausanlagen, in den Schulgebäuden und auf dem Schulweg gilt generelles Rauchverbot. Bei Festanlässen ist das Rauchen im Freien gestattet.
- Auf dem gesamten Schulhausareal gilt ein Kaugummiverbot.
- Schüler:innen dürfen während der Unterrichtszeiten die Schulanlagen nur mit Bewilligung der Lehrerschaft verlassen.
- Für Sachschäden verursacht durch Schüler:innen sind grundsätzlich die Erziehungsberechtigten haftbar.
- Abfälle müssen in den dafür vorgesehenen Behältnissen deponiert werden.
- Auf den Schularealen gilt während der Unterrichtszeiten generelles Fahrverbot (inkl. fahrzeugähnlichen Geräten wie Kickboards, Inlineskates usw.). Unter der Woche ist das Befahren des Schulareals ab 16.00 Uhr erlaubt, am Mittwoch ab 13.00 Uhr.
- Fundsachen werden durch das Hausdienst-Team im entsprechenden Container in der Pausenhalle deponiert und können während der Pausen durch die Schüler:innen selbstständig abgeholt werden. An den Besuchsmorgen sind alle Gegenstände zur Ansicht ausgestellt. Danach werden jeweils alle zurückgebliebenen Gegenstände einer gemeinnützigen Organisation übergeben.
- Private elektronische Geräte der Kinder sind auf dem Schulareal ausgeschaltet und nicht sichtbar aufzubewahren.
Den Weisungen der Schulpflege, der Schulleitung, der Lehrpersonen, des Hausdienst-Teams und der Schulverwaltungsangestellten ist Folge zu leisten.
- SCHULGEBÄUDE
- Vor Beginn des Unterrichts dürfen die Schüler:innen das Schulgebäude erst nach dem ersten Läuten betreten. Bestellt eine Lehrperson eine/n Schüler:in früher in die Schule, so holt die Lehrperson das Kind persönlich bei der Haupteingangstüre ab und begleitet es zum Schulzimmer.
- Die Pausen finden immer draussen statt.
- Die Pause um 08.55 Uhr wird im Schulzimmer oder an den von den Lehrpersonen zugewiesenen Orten abgehalten. Mit den kleinen Softbällen aus der Spielkiste darf gespielt werden.
- In den Schulräumen darf nicht gerannt und mit Bällen gespielt werden. Für die Einhaltung der Ordnung im Schulzimmer ist die Lehrperson zuständig.
- Im Schulhaus müssen alle Schüler:innen Finken tragen.
- Die Toilette ist kein Aufenthaltsraum.
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Die Bibliothek ist kein Aufenthaltsraum. Die Fachkraft Bibliothek hat das Recht, störende Kinder aus der Bibliothek zu verweisen sowie Verstösse gegen die Schulordnung den Lehrpersonen zu melden.
- SCHULAREAL
- Die Aussenanlagen stehen allen Einwohner:innen der Gemeinde Lufingen bis 22.00 Uhr für die vorgesehene Benutzung zur Verfügung. Das Fussballspielen ist lediglich auf dem roten Platz und auf dem Rasenspielfeld erlaubt. Der Schulbetrieb hat jederzeit Vorrang.
- Bei gesperrtem Rasen darf dieser nicht betreten werden.
- Während der Unterrichtzeiten darf durch die Benutzung Dritter kein störender Lärm entstehen.
- Das Schneeballwerfen ist auf dem roten Platz erlaubt. Schneebälle dürfen nicht gegen unbeteiligte Personen sowie gegen Gebäude geworfen werden. «Viele» gegen «Einen» ist nicht erlaubt. Wird der rote Platz als „Auszeit“ verlassen, kann in der gleichen Pause nicht darauf zurückgekehrt werden.
- Auf dem Sportplatz gilt ein generelles Fahrverbot.
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Fahrräder und Kickboards sind an den zugewiesenen Orten beziehungsweise im Veloständer an den dafür vorgesehenen Bügeln einzuhängen. Unsachgemäss geparkte Fahrräder können beim Hausdienst-Team abgeholt werden.
- SCHULWEG
- Schüler:innen, welche mit dem Velo oder einem fahrzeugähnlichen Gerät zur Schule fahren, haben sich den geltenden Verkehrsregeln entsprechend zu verhalten. Die Erziehungsberechtigten sind vollumfänglich für ihre sich auf dem Schulweg befindlichen Kinder verantwortlich.
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Die Fahrräder sowie die fahrzeugähnlichen Geräte müssen den Vorgaben des Strassenverkehrsgesetzes entsprechen. Die Schulpflege, die Schulleitung, die Lehrpersonen, die Schulverwaltungsangestellten sowie das Hausdienst-Team besitzen Weisungsrecht.
- SANKTIONEN
- Für Schüler:innen, welche diese Hausordnung missachten, trifft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer folgende Massnahme: Die Schülerin bzw. der Schüler erhält einen Eintrag. Nach wiederholtem Fehlverhalten findet ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten des betreffenden Kindes, dem Kind sowie der Schulleitung und der Lehrperson statt. Bleiben diese Massnahmen erfolglos, orientiert die Schulleitung die Schulpflege.
Inkraftsetzung 30.06.2008 / Revision 04.03.2009 / Revision 06.07.2009 / Revision 30.11.2010 / Revision 24.10.2016 / Revision 15.03.2021