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Elternmitwirkung

Warum gibt es neben der Schulpflege auch noch eine Elternmitwirkung?

Nach dem kantonalen Schulgesetz muss jede Gemeinde den Eltern die Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung des schulischen Umfeldes schaffen.

Was macht die Elternmitwirkung Lufingen genau?

Die Delegierten, eine Lehrkraft sowie ein Mitglied der Schulpflege, treffen sich drei bis viermal im Jahr zu einer Sitzung. Es werden Themen und Projekte diskutiert und diese, sofern ein Bedürfnis dafür besteht, an die Schule herangetragen.

Präsentation Elternmitwirkung [pdf, 2.7 MB]

Wie kann man ein Projekt einreichen?

Da gibt es eigentlich nur einen Weg: wenden Sie sich an den oder die Delegierte, welche für die Klasse ihres Kindes zuständig ist. Die Elternmitwirkung nimmt Anregungen und Wünsche auch gerne unter E-Mail entgegen.

Reglement_Elternmitwirkung [pdf, 96 KB]