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Reglemente

 

Schulordnung 30.06.2008

Schulreglement vom 30.11.2010

Allgemeines

Die Schulleitung, die Lehrerschaft, der Hauswart, die Schülerinnen und Schüler und die Schulpflege arbeiten zusammen, um einen geordneten Schulbetrieb zu ermöglichen.

Schulpflege, Lehrpersonen, Schulverwaltungsangestellte, Hauswart reagieren auf Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern. Die Klassenlehrperson soll in jedem Fall informiert werden. Auf den Schulhausanlagen, in den Schulgebäude und auf dem Schulweg gilt generelles Rauchverbot. Bei Festanlässen ist das Rauchen im Freien gestattet.

Auf dem gesamten Schulhausareal gilt Kaugummiverbot.

Schüler dürfen während den Unterrichtszeiten die Schulanlagen nur mit Bewilligung der Lehrerschaft verlassen

Für Sachschäden verursacht durch die Schüler sind grundsätzlich die Eltern haftbar.

Abfälle müssen in den dafür vorgesehenen Behältnissen deponiert werden.

Auf den Schularealen gilt während der Unterrichtszeit generelles Fahrverbot (inkl. fahrzeugähnlichen Geräten wie Kickboards, Inlineskates, usw.) Unter der Woche ist das Befahren des Schulareals ab 16.00 Uhr erlaubt, am Mittwoch ab 13.00 Uhr.

Fundsachen werden durch den Abwart im entsprechenden Container in der Pausenhalle deponiert und können während den Pausen durch die Schüler selbständig abgeholt werden. An den beiden Besuchsmorgen sind alle Gegenstände zur Ansicht ausgestellt. Danach werden jeweils alle zurückgebliebenen Gegenstände einer gemeinnützigen Organisation übergeben.

Mobiltelefone, wie weitere elektronische Geräte (Nintendo, Game Boys, etc.)  sind auf dem Schulareal nicht zugelassen. Bei Nichteinhaltung wird das Gerät von einer Lehrperson eingezogen und muss von den Eltern persönlich bei der Klassenlehrkraft abgeholt werden.

Den Weisungen der Schulleitung, des Hauswarts, der Lehrerschaft, der Schulverwaltungsangestellten und der Schulpflege ist Folge zu leisten.

Schulgebäude

Vor Beginn des Unterrichts dürfen die Schüler das Schulgebäude erst nach dem ersten Läuten betreten. Bestellt eine Lehrerin oder ein Lehrer eine Schülerin oder einen Schüler früher in die Schule, so holt die Lehrkraft das Kind persönlich bei der Haupteingangstüre ab und begleitet es zum Schulzimmer.

Die Pausen finden immer draussen statt.

Die Pause um 8.45 Uhr wird im Schulzimmer oder an den von den Lehrpersonen zugewiesenen Orten abgehalten. Mit den kleinen Softbällen aus der Spielkiste darf gespielt werden.

In den Schulräumen darf nicht gerannt und mit Bällen gespielt werden (ausgenommen mit den kleinen Softbällen aus der Spielkiste).

Für die Einhaltung der Ordnung im Schulzimmer ist jede Klassenlehrkraft zuständig.

Im Schulhaus müssen alle Schülerinnen und Schüler Finken tragen.

Das WC ist kein Aufenthaltsraum.

Die Bibliothek ist kein Aufenthaltsraum. Die Bibliothekarinnen oder Bibliothekare haben das Recht, störende Kinder der Bibliothek zu verweisen sowie Verstösse gegen die Schulordnung den Lehrpersonen zu melden.


Schulareale

Die Aussenanlagen stehen allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Lufingen bis 22.00 Uhr für die vorgesehene Benutzung zur Verfügung. Das Fussballspielen ist lediglich auf dem roten Platz und auf dem Rasenspielfeld erlaubt. Der Schulbetrieb hat jederzeit Vorrang.

Bei gesperrtem Rasen darf dieser nicht betreten werden.

Während den Unterrichtszeiten darf durch die Benutzung Dritter kein störender Lärm entstehen.

Das Spritzen am Brunnen ist nur mit den Händen gestattet. Auf Fassade und Mitschüler/innen muss Rücksicht genommen werden.

Das Schneeballwerfen ist auf dem roten Platz erlaubt. Schneebälle dürfen nicht gegen unbeteiligte Personen sowie gegen Gebäude geworfen werden. Viele gegen einen ist nicht erlaubt. Wird der rote Platz als „Auszeit“ verlassen, kann in der gleichen Pause nicht darauf zurückgekehrt werden.

Auf dem Sportplatz ist generelles Fahrverbot.

Fahrräder und Kickboards sind an den zugewiesenen Orten beziehungsweise im Veloständer an den dafür vorgesehenen Bügeln einzuhängen. Unsachgemäss parkierte Fahrräder können beim Hauswart abgeholt werden.

Schulweg

Schüler, welche mit dem Velo oder einem fahrzeugähnlichen Gerät zur Schule fahren, haben sich den geltenden Verkehrsregeln entsprechend zu verhalten. Die Eltern sind vollumfänglich für ihre sich auf dem Schulweg befindlichen Kinder verantwortlich.

Die Fahrräder sowie die fahrzeugähnlichen Geräte müssen den Vorgaben des Strassenverkehrsgesetzes entsprechen. Schulpfleger, Schulleitung, Lehrkräfte, Schulverwaltungsangestellte und Hauswart besitzen Weisungsrecht.

Sanktionen

Für Schülerinnen und Schüler, welche diese Schulordnung missachten, trifft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer folgende Massnahme: Der Schüler bzw. die Schülerin erhält einen Eintrag ins Kontaktheft. Nach wiederholtem Fehlverhalten findet ein Gespräch mit den Eltern des betreffenden Kindes, dem Kind sowie der Schulleitung und der Lehrperson statt. Bleiben diese Massnahmen erfolglos, orientiert die Schulleitung die Schulpflege.

Inkraftsetzung 30.06.2008 / Revision 04.03.2009 / Revision 06.07.2009 / Revision 30.11.2010 / Revision 24.10.2016